Baugutachter Bayern
   
 

Der Kauf einer Neu- oder Gebrauchtimmobilie endet für viele Immobilienkäufer in einem finanziellen Ruin.

Vermindern Sie für einen Bruchteil des Immobilienpreises bzw. Maklergebühren Ihr Risiko beim Erwerb einer Immobilie.

Es kommt nicht auf den Preis einer Immobilie an, sondern was man dafür bekommt

Wir prüfen: Neubau, Altbau, Wohnungen, Häuser, und Gewerbeimmobilien auf Bauschäden, Feuchtigkeitsschäden, schlechte Bauausführung, Schimmelbildung und auf Funktionsfähigkeit von Elektro- Heizung- und Sanitäranlagen. Wir weisen auch auf baurechtliche Fragen hin.

  • Dach: Eindeckung, Einfassung, Schornstein, Verkleidung, Dachstuhl
  • Wohnräume: Decken, Wände, Fenster, Türen, Wand- und Bodenbelag
  • Keller: in erster Linie auf Feuchtigkeitsschäden
  • Garagen und Nebengebäude
  • Außenbereich: Putz, Verblend, WDVS, Fallrohre, Kelleraußentreppen
  • Funktionsfähigkeit: Elektroanlagen, Heizung, Sanitär
  • Energetische Betrachtung: Dämmung Außenmauerwerk, Dach, Keller
  • Grundstück: Grundwasser, Drainage
  • Baulasten: Nießbrauch, Denkmalschutz, Wegerechte etc.
  • Baurecht: Legale Errichtung und Nutzung
  • Beiträge und Abgaben: Beitragsrückstände, Eintragungen von Gläubigern im Grundbuch, sonstige Abtretungserklärungen / Verpfändungen.
  • Gutachterliche mündliche / schriftliche Stellungnahme je nach Auftragserteilung.

Nach dem Besichtigungstermin geben wir eine mündliche Stellungnahme ab. Dieses gilt auch für Bauteile, die zwar noch OK sind, aber die nächsten 5 – 10 Jahre erneuert werden müssen. Hierüber geben wir eine grobe mündliche Kostenschätzung ab.

  • Eine schriftliche Stellungnahme / Protokoll ist bei Auftragserteilung extra zu beauftragen.
  • Rücktritt von der Kaufabsicht ohne finanziellen Schaden
  • Bessere Verhandlungsbasis gegenüber dem Verkäufer
  • Bessere Kalkulation damit Sie später nicht in finanzielle Engpässe geraten
  • Objektive Betrachtungsweise eines Fachmanns ohne Emotionen

Unsere Leistungen sollten Sie vor einem Immobilienkauf immer in Anspruch nehmen. Egal ob Sie, eine Immobilie von einem Immobilienmakler, Bauträger oder Privatanbieter erwerben wollen.  

Bedenken Sie, die Immobilien werden GEKAUFT WIE GESEHEN veräußert. Nachträgliche Schadensersatzansprüche sind meistens nur bei arglistiger Täuschung durchzusetzen. Dieses ist im Regelfall sehr schwer zu beweisen. Auch tendieren Gerichte dahin, dass ein Käufer seine Sorgfaltspflichten verletzt hat, wenn die Mängel mit einem Gutachter erkannt worden wären.

Wir verhandeln auf Stundenlohnbasis........ und nicht auf unseriöser überhöhter Provisionsbasis.  





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