Baugutachter Bayern
   
 

Beweissicherung von Baumängel / Bautenstand und Dokumentation!

Ansprüche aus mangelhaften Leistungen scheitern oftmals an ungenügenden Beweissicherungen und Beschreibung der Baumängel.

  • bei auftreten von Mängel während der Bauphase
  • bei gerichtlichen Auseinandersetzungen
  • bei Kündigen von Unternehmen  
  • bei auftreten von Mängel nach der Gewährleistungsfrist
  • nach Kauf einer Immobilie
  • bei auftreten von Mängel vor Ablauf der Gewährleistungsfrist
  • Sie möchten bauen oder sanieren wo benachbarte Bauten in Mitleidenschaft gezogen werden könnten.
  • der Gutachter muss als Zeuge zugelassen werden
  • Kostenreduzierung beim Klageweg
  • Fachgerechte Erfassung aller Mängel in Zusammenarbeit mit einem Fachanwalt
  • Sie können für schon vorhandene Mängel nicht haftbar gemacht werden.

Fronten verhärten sich oftmals wegen Unkenntnisse des Bauherrn. In der Praxis erleben wir es immer wieder, dass sich um Mängel gestritten werden, die sich meistens noch in der Maßtoleranz bzw. sich um hinnehmbare optische Mängel im Bauwesen handeln.

Gravierende Mängel werden aus Unkenntnis oftmals gar nicht beanstandet und erst während einer Begehung des Objekts von uns erkannt.

Der vom Gericht bestellte Gutachter wird nicht nach Mängel suchen, sondern nur gemäß seinem Auftrag vorgetragenen Mängel bewerten.

Hier liegt die Gefahr für den Bauherrn! Das größere Risiko besteht darin, dass Mängel nicht erkannt und somit nicht zum Gegenstand des Gerichtsverfahrens gemacht werden.

Oftmals werden Schäden von Bauherren aus Ärger nur konstruiert, die immer noch im Bereich der Toleranzen liegen. Hier werden nur unnötig Prozess- und Anwaltskosten in die Höhe getrieben.

Um Ihre Ansprüche optimal durchzusetzen ist wichtig, dass ein Anwalt (Baurecht) und ein Gutachter Hand in Hand zusammenarbeiten.

Die meisten Mängel können durch einen Baucontroller vermieden werden. Dieses spart viel Zeit und Geld. 





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